Bestimmungen

Erklärung über die Zulässigkeit unserer Pflanzenöle für Blockheizkraftwerke

Wir bestätigen Ihnen, dass unsere Rapsöl-, Sojaöl- und Palmöl-Vollraffinate folgender Norm entsprechen: 

Pflanzenöl nach EEG-Norm § 8 Absatz 2 Satz 1a zur Verwendung in einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage: aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen und die keiner weiteren als der zur Ernte, Konservierung oder Nutzung in der Biomassenanlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderung unterzogen wurden.